Allgemeine Geschäftsbedingungen des C&S Hotels

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen des Hotels.
  2. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Hotel hat ihrer Geltung vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt.
  3. Bei Buchungen über Vermittlungs- oder Buchungsportale gelten ergänzend die dem Kunden bei der Buchung angezeigten Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen. Ausdrücklich vereinbarte abweichende Bedingungen, insbesondere für nicht stornierbare oder vergünstigte Raten, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

II. Vertragsabschluss und Vertragspartner

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Hotel das Angebot des Kunden annimmt und die Buchung in Textform oder ausdrücklich telefonisch bestätigt. Automatisch erzeugte Eingangsbestätigungen stellen nur dann eine Annahme dar, wenn dies aus ihrem Inhalt eindeutig hervorgeht.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der buchende Kunde. Nimmt eine andere Person die Hotelleistung in Anspruch, haftet der buchende Kunde für die vertraglichen Verpflichtungen, soweit dies vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu seiner Person, zu den mitreisenden Gästen und zum Zweck des Aufenthalts zu machen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung und Buchungsgarantie

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen oder veranlassten weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten, die vom Kunden veranlasst wurden.
  3. Die vereinbarten Preise enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss, gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich vorgeschriebene Steuersatz.
  4. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für vergleichbare Leistungen berechnete Preis, kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, erhöhen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, eine verbindliche Reservierung von einer angemessenen Anzahlung, Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder sonstigen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Eine angemessene Sicherheit kann auch nach Vertragsschluss verlangt werden, insbesondere wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.
  6. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Abreise fällig, sofern kein früherer Zahlungszeitpunkt vereinbart oder vom Hotel bestimmt wurde. Angeforderte Anzahlungen und Vorauszahlungen sind innerhalb der jeweils mitgeteilten Frist zu leisten.
  7. Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche oder bei bereits erbrachten Leistungen im Wert von mehr als 1.000,00 Euro darf das Hotel angemessene Zwischenrechnungen stellen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
  8. Bei Zahlungsverzug darf das Hotel weitere oder zukünftige Leistungen nach vorheriger Mahnung, angemessener Fristsetzung und entsprechender Ankündigung einstellen. Die gesetzlichen Rechte des Hotels bleiben unberührt.
  9. Soweit die Buchung durch eine Kreditkarte garantiert wird, muss die Karte gültig und ausreichend belastbar sein. Das Hotel ist berechtigt, die Karte zu prüfen oder eine Vorautorisierung vorzunehmen. Wird die Karte abgelehnt, gesperrt oder kann sie nicht autorisiert werden, darf das Hotel den Kunden zur Angabe einer anderen gültigen Zahlungs- oder Sicherheitsmethode innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Erfolgt dies nicht fristgerecht, darf das Hotel vom Vertrag zurücktreten und das Zimmer freigeben.
  10. Die Annahme bestimmter Zahlungsmittel oder Kreditkarten steht dem Hotel im Einzelfall frei. Schecks, Kreditkarten und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen; die Forderung erlischt erst mit endgültiger Gutschrift.

IV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde darf gegen Forderungen des Hotels nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom Hotel anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

V. Rücktritt und außerordentliche Kündigung durch das Hotel

  1. Wurde dem Kunden ein zeitlich begrenztes kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt, ist das Hotel während dieses Zeitraums ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn andere Kunden die gebuchten Zimmer nachfragen und der Kunde auf Anfrage des Hotels nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Anzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht, darf das Hotel vom Vertrag zurücktreten.
  3. Das Hotel darf aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag außerordentlich kündigen, insbesondere wenn:
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;
    • bei der Buchung wesentliche Tatsachen, insbesondere die Identität des Kunden, die Zahl der Gäste oder der Aufenthaltszweck, irreführend oder falsch angegeben wurden;
    • begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, andere Gäste, das Personal oder das Ansehen des Hotels erheblich gefährden kann;
    • der Kunde das Zimmer ohne Zustimmung des Hotels einem nicht angemeldeten Dritten zur Nutzung überlässt;
    • ein Tier ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Hotels mitgebracht oder untergebracht wird;
    • der Kunde trotz Abmahnung wiederholt gegen das Rauchverbot, Sicherheitsbestimmungen oder wesentliche Regeln des Hotels verstößt.
  4. Bei einem berechtigten Rücktritt oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch das Hotel bestehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden. Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

VI. Rücktritt des Kunden, Stornierung und Nichtanreise

  1. Sofern bei der Buchung keine abweichenden Stornierungsbedingungen ausdrücklich vereinbart oder angezeigt wurden, kann der Kunde die Buchung bis drei Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei stornieren. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Stornierung beim Hotel maßgeblich.
  2. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise (No-Show) ist der Kunde verpflichtet, 100 % des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
  3. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Hotels bleiben unberührt.
  4. Für nicht stornierbare Raten, Sonderangebote, Gruppenbuchungen oder Buchungen über Vermittlungs- und Buchungsportale gelten vorrangig die bei der jeweiligen Buchung ausdrücklich angezeigten oder vereinbarten Stornierungs- und Zahlungsbedingungen.
  5. Stornierungen müssen in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Eine telefonische Stornierung wird nur wirksam, wenn das Hotel sie ausdrücklich bestätigt.

VII. Zimmerübergabe, Anreise, Abreise und Nutzung durch Dritte

  1. Gebuchte Zimmer stehen am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  2. Wurde keine spätere Ankunftszeit vereinbart und ist das Zimmer weder vollständig im Voraus bezahlt noch durch eine gültige und belastbare Kreditkarte oder eine andere akzeptierte Sicherheitsleistung garantiert, darf das Hotel das Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig vergeben. Dies gilt insbesondere, wenn eine angegebene Kreditkarte abgelehnt, gesperrt oder ungültig ist und keine rechtzeitige Ersatzgarantie vorliegt. Ansprüche des Kunden gegen das Hotel bestehen in diesem Fall nicht.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer spätestens um 10:00 Uhr vollständig geräumt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe darf das Hotel bis 12:00 Uhr 50 % und ab 12:00 Uhr 100 % des vollen vereinbarten Logispreises für die vertragsüberschreitende Nutzung berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung des Zimmers sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Die Verweigerung der Zustimmung begründet kein Rücktrittsrecht des Kunden.
  5. Das Zimmer darf nur von der bei der Buchung angegebenen und vom Hotel bestätigten Anzahl an Personen genutzt werden. Nicht angemeldete Übernachtungsgäste sind nicht gestattet. Besucher dürfen sich nur mit Zustimmung des Hotels und unter Beachtung der Hausregeln im Hotel aufhalten.

VIII. Rauchverbot, Verhalten und Sicherheit

  1. Das Rauchen ist in sämtlichen Hotelzimmern und Innenbereichen des Hotels untersagt. Das Verbot umfasst insbesondere Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten, Vaporizer und vergleichbare Produkte.
  2. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot darf das Hotel für die erforderliche Sonderreinigung und Geruchsbeseitigung einen pauschalen Betrag von 150,00 Euro berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten, insbesondere für zusätzliche Reinigungsmaßnahmen, notwendige Reparaturen oder einen Nutzungsausfall des Zimmers.
  3. Das Manipulieren, Abdecken oder Außerbetriebsetzen von Rauchmeldern, Brandschutzeinrichtungen oder sonstigen Sicherheitseinrichtungen ist streng untersagt und kann zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts sowie zur Geltendmachung der entstandenen Kosten und Schäden führen.
  4. Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Anwohner und Hotelmitarbeiter nicht beeinträchtigt, belästigt oder gefährdet werden. Wiederholte erhebliche Ruhestörungen, Beleidigungen, Bedrohungen oder Verstöße gegen Sicherheitsanweisungen können nach erfolgloser Abmahnung oder bei schwerwiegenden Verstößen sofort zur außerordentlichen Kündigung und zum Verweis aus dem Hotel führen.

IX. Haustiere

  1. Haustiere sind im Hotel grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt unabhängig von Größe, Art oder Rasse des Tieres.
  2. Das Mitbringen, Unterbringen oder vorübergehende Halten von Haustieren in Hotelzimmern, Gemeinschaftsbereichen, Fluren, Frühstücksbereichen oder sonstigen Räumlichkeiten ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Hotels in Textform erlaubt.
  3. Wird ein Tier ohne vorherige Zustimmung mitgebracht oder untergebracht, darf das Hotel die Aufnahme verweigern, den Vertrag außerordentlich kündigen oder den Gast zum Verlassen des Hotels auffordern.
  4. Der Anspruch des Hotels auf den vereinbarten Zimmerpreis bleibt in diesem Fall im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
  5. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden, Verunreinigungen, Gerüche und sonstigen Beeinträchtigungen. Erforderliche Kosten für Sonderreinigung, Geruchsbeseitigung, Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Nutzungsausfall können in Rechnung gestellt werden.
  6. Für anerkannte Assistenzhunde gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Gast wird gebeten, das Hotel vor der Anreise zu informieren und auf Verlangen einen geeigneten Nachweis vorzulegen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

X. Haftung des Kunden für Schäden und Inventar

  1. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er, seine Mitreisenden, Besucher oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft am Gebäude, an Zimmern, Möbeln, Textilien, technischen Einrichtungen oder sonstigem Eigentum des Hotels verursachen.
  2. Schäden, starke Verschmutzungen oder fehlende bzw. beschädigte Inventargegenstände sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Das Hotel darf die tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Kosten für Reinigung, Reparatur, Ersatzbeschaffung und einen dadurch verursachten Nutzungsausfall geltend machen.
  3. Bei Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln, Schlüsselkarten oder Zugangsmitteln darf das Hotel die tatsächlich erforderlichen Kosten der Ersatzbeschaffung sowie, soweit aus Sicherheitsgründen notwendig, die Kosten des Austauschs der betroffenen Schließanlage verlangen.

XI. Ablehnungs- und Verweisungsrecht

  1. Das Hotel darf den Zugang und die Unterbringung verweigern, wenn bei der Ankunft aufgrund konkreter Umstände die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, Personen gefährdet oder sich gegenüber Mitarbeitern oder anderen Gästen grob beleidigend, bedrohend oder gewalttätig verhält.
  2. Das Hotel darf die Unterbringung verweigern, wenn Kleidung oder mitgeführte Gegenstände so erheblich verschmutzt oder kontaminiert sind, dass konkrete Gesundheitsgefahren oder erhebliche Schäden bzw. Verschmutzungen der Hotelräume zu erwarten sind.
  3. Das Hotel darf einen Kunden aus dem Hotel verweisen und den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn er trotz Abmahnung wiederholt die Ruhe erheblich stört, andere Gäste oder das Personal belästigt oder beleidigt oder in sonstiger Weise schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.

XII. Haftung des Hotels und Verjährung

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotels nach § 536a Absatz 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
  2. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung dort abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Haftungsregelungen.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können, soweit verfügbar, im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  4. Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  6. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
  7. Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Frist vorsieht.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Pinneberg.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Pinneberg ausschließlicher Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.